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Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8.00-18.00 Uhr

Samstag
8.30-12.00 Uhr

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel für die häusliche Krankenpflege – aus Ihrer Apotheke

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsspray oder Einmalhandschuhe können den Alltag in der Pflege erleichtern. Wer pflegebedürftig ist und zuhause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, kann sich regelmäßig mit Pflegehilfsmitteln versorgen lassen. Die Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten und Ihre Apotheke vor Ort versorgt Sie dann monatlich mit folgenden Produkten.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:

  • Saugfähige Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge für private Pflegeperson
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmallätzchen

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernehmen die Pflegekassen die Kosten in Höhe bis zu 40 Euro für Sie.
Sie haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut werden.

Pflegehilfsmittel beantragen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel benötigen, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen oder Sie lassen sich bei uns in der Apotheke zum Thema Pflegehilfsmittel beraten, können den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel mithilfe der Apotheke ausfüllen und wir leiten Ihren Antrag dann zur Bearbeitung weiter. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie ein Antwortschreiben.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wurde?

Sollte Ihr Antrag nicht bewilligt worden sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Widerspruch: Sie können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Bescheides einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

§ 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (sozialgesetzbuch-sgb.de)

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